- Die zweite Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225, CCD2) erweitert den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts deutlich.
- Neu erfasst sind „Buy now, pay later“-Angebote und zinsfreie Ratenzahlungen — auch Kleinkredite unter 200 Euro.
- Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 20. November 2025 umsetzen; die Regeln gelten ab dem 20. November 2026.
- Für Anbieter heißt das: Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informationen, Werbevorgaben und Widerrufsrechte.

Was sich ändert
Die erste Verbraucherkreditrichtlinie ließ viele kurzfristige und kleine Kredite außen vor — genau die Lücke, in der „Buy now, pay later“ groß geworden ist. CCD2 schließt sie: Zinsfreie Ratenzahlungen und BNPL fallen künftig unter das Verbraucherkreditrecht, ausdrücklich auch Kleinbeträge unter 200 Euro.
Welche Pflichten dazukommen
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Auch bei kleinen Beträgen ist zu prüfen, ob die zahlende Person die Rückzahlung tragen kann.
- Vorvertragliche Information: klare, standardisierte Angaben statt Kleingedrucktem im Checkout.
- Werbevorgaben: Verantwortungsvolle Kommunikation, keine Verharmlosung der Verschuldung.
- Widerrufsrecht und faire Vertragsbedingungen.
„Wenn Bezahlen zum Kredit wird, muss es sich auch wie Kredit verhalten — transparent und geprüft.“
Der Zeitplan
Die Richtlinie war bis zum 20. November 2025 in nationales Recht zu übersetzen; anzuwenden sind die Regeln ab dem 20. November 2026. Wer BNPL anbietet oder im Checkout einbindet, sollte die Umstellung nicht auf den letzten Moment schieben — Kreditwürdigkeitsprüfung und Informationspflichten berühren Prozesse, Verträge und die Nutzerführung zugleich.
Was ich Händlern und Anbietern rate
BNPL als das behandeln, was es rechtlich wird: ein reguliertes Kreditprodukt. Das heißt, früh zu klären, wer die Kreditwürdigkeit prüft, wie die vorvertraglichen Informationen in den Checkout passen und wie die Werbung mit dem neuen Rahmen zusammengeht. Wer das sauber löst, behält einen bequemen Bezahlweg — ohne regulatorisches Risiko.
Häufige Fragen
Was ist CCD2?
Die zweite Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225). Sie erneuert das EU-Verbraucherkreditrecht und erweitert dessen Anwendungsbereich deutlich.
Fällt „Buy now, pay later“ jetzt darunter?
Ja. CCD2 erfasst ausdrücklich BNPL-Angebote und zinsfreie Ratenzahlungen, auch Kleinkredite unter 200 Euro.
Ab wann gilt CCD2?
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 20. November 2025 umsetzen; anzuwenden sind die Regeln ab dem 20. November 2026.
Was müssen BNPL-Anbieter tun?
Vor allem eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen, vorvertragliche Informationen bereitstellen, Werbevorgaben einhalten und Widerrufsrechte gewähren.
Dieser Beitrag gibt allgemeine, persönliche Einschätzungen zum genannten Stand wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.