DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
  • MiCA (Verordnung (EU) 2023/1114) schafft erstmals einen EU-weiten Rahmen für Krypto-Werte, inklusive Stablecoins.
  • Zwei Typen zählen im Zahlungsverkehr: E-Geld-Token (EMT, an eine einzelne Währung gebunden) und Asset-referenzierte Token (ART, an einen Korb gebunden).
  • Die EU-weite Übergangsfrist endet am 1. Juli 2026 — danach dürfen nur regulierte, zugelassene Token verwendet werden.
  • Eine EBA-Stellungnahme von Februar 2026 stellt klar, dass die Abwicklung von EMT-Transfers zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensterecht (PSD2) erfordern kann.
Münzsymbol aus Glas auf gebürstetem Metall, harte Lichtkante, Studioaufnahme, 16:9

Was MiCA ordnet

MiCA — Markets in Crypto-Assets — ist der EU-Rahmen für Krypto-Werte, die nicht bereits von der Finanzmarktregulierung erfasst sind. Für den Zahlungsverkehr sind vor allem Stablecoins relevant: Krypto-Werte, die einen stabilen Wert halten sollen. Genau dort setzt MiCA klare Kategorien und Pflichten.

EMT und ART — der Unterschied zählt

ZWEI TOKEN-TYPEN
  • E-Geld-Token (EMT): an eine einzelne amtliche Währung gebunden (etwa Euro oder US-Dollar). Die Ausgabe verlangt eine E-Geld- oder Kreditinstitutslizenz plus MiCA-Whitepaper.
  • Asset-referenzierte Token (ART): an einen Korb aus Währungen, Rohstoffen oder Krypto-Werten gebunden. Die Ausgabe verlangt eine gesonderte ART-Zulassung der zuständigen Behörde.

Für Zahlungen sind EMT die naheliegende Form — sie verhalten sich am ehesten wie elektronisches Geld. ART sind komplexer und im Zahlungsalltag seltener.

Die Frist, die zählt

Die EU-weite Übergangsphase endet am 1. Juli 2026. Danach gilt: Wer mit einem nicht zugelassenen Anbieter oder einem nicht regulierten Token zahlt oder bezahlt wird, trägt ein rechtliches und operatives Risiko. Der verwendete Stablecoin muss ein regulierter EMT oder ART sein.

„Bei Stablecoins ist die Frage nicht, ob sie Zukunft haben, sondern welcher Token die Prüfung übersteht.“

Der Doppellizenz-Punkt

Eine Stellungnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vom Februar 2026 hat einen praktischen Stolperstein benannt: Wer EMT-Transfers abwickelt, benötigt unter Umständen zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensterecht. Für viele Anbieter bedeutet das doppelte Anforderungen — und damit höhere Kosten und mehr Sorgfalt bei der Struktur.

Was ich Betreibern rate

Nüchtern bleiben: Stablecoins sind kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug für bestimmte Fälle — etwa schnelle, grenzüberschreitende Abwicklung. Wer sie einsetzt, prüft zuerst die Zulassung des Tokens und des Anbieters und klärt die eigene Lizenzsituation. Erst Regulatorik, dann Roadmap.

Häufige Fragen

Was ist MiCA?

Die Verordnung (EU) 2023/1114 (Markets in Crypto-Assets) schafft einen EU-weiten Rechtsrahmen für Krypto-Werte, die nicht bereits anderweitig reguliert sind — einschließlich Stablecoins.

Was ist der Unterschied zwischen EMT und ART?

Ein E-Geld-Token (EMT) ist an eine einzelne Währung gebunden und verlangt eine E-Geld- oder Kreditinstitutslizenz. Ein Asset-referenzierter Token (ART) ist an einen Korb gebunden und verlangt eine gesonderte ART-Zulassung.

Was passiert am 1. Juli 2026?

Die EU-weite Übergangsfrist endet. Danach dürfen im Zahlungsverkehr nur regulierte, zugelassene Token und Anbieter genutzt werden.

Brauche ich für EMT-Transfers eine PSD2-Erlaubnis?

Möglicherweise ja. Eine EBA-Stellungnahme von Februar 2026 stellt klar, dass die Abwicklung von EMT-Transfers zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensterecht erfordern kann — das ist im Einzelfall zu prüfen.

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Dieser Beitrag gibt allgemeine, persönliche Einschätzungen zum genannten Stand wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit.

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